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Leistungen der Pflegeversicherung
Menschen, die zu Hause gepflegt werden haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Neben der ambulanten Pflege können auch teilstationäre Leistungen (wie z.B. die Tagespflege), aber auch Kosten für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege von der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.
Welche Leistungen zahlt die Pflegeversicherung?
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Pflegegeld erhalten Angehörige, Freunde oder Bekannte, wenn sie eine pflegebedürftige Person in deren heimischen Umfeld unentgeltlich bzw. ehrenamtlich pflegen. Das Pflegegeld wird an die zu pflegende Person ausgezahlt und soll ist als finanzielle Anerkennung für die Helfer:Innen gedacht. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht ist dazu verpflichtet - je nach Pflegegrad - halb- oder vierteljährlich eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Sonst kann das Pflegegeld gestrichen werden.
Pflegesachleistungen werden gezahlt, wenn die Pflege teilweise oder ganz durch einen Pflegedienst übernommen werden. Die Aufwendungen werden direkt zwischen der Pflegeversicherung und dem Pflegedienst verrechnet. Die Höhe der Pflegesachleistungen sind vom Pflegegrad abhängig.
Es können sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen als sogenannte Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden.
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
Pflegehilfsmittel werden von den Pflegekassen leihweise überlassen, wenn dadurch die Pflege erleichtert werden kann oder die Beschwerden des Pflegebedürftigen gelindert werden können. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medzinischen Dienstes.
Beispiele für Pflegehilfsmittel: Elektrisch verstellbare Pflegebetten, Badewannen-Lifter, Toilettensitzerhöhung/Toilettenstuhl
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel: Auch für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Inkontinenzartikel oder Einmal-Handschuhe gewähren die Pflegekassen monatliche Zuschüsse.
Entlastungsbetrag
Monatlich können bis zu 125,- Euro aus dem Entlastungsbetrag z.B. für haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote oder Alltagsbegleitung/Betreuung in Anspruch genommen werden.
Wichtig ist, dass Sie sich vorher bei ihrer Pflegekasse erkundigen, ob die Kosten des jeweiligen Anbieter übernommen werden.
Tagespflege (teilstationäre Pflege)
Ein Besuch in einer Tagespflege kann unabhängig von der Inanspruchnahme von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.
Hausnotruf
Der Hausnotruf ermöglicht Pflegebedürftigen die Verbindung zu einer Hausnotrufzentrale, die im Bedarfsfall schnelle Hilfe organisiert. Die Kosten für ein Hausnotrufsystem können durch die Pflegekasse übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Pflegegrad vorliegt, Sie allein bzw. über weite Teile des Tages allein leben, aufgrung Ihres Krankheitszustandes jederzeit mit dem Eintritt einer Notsituation zu rechnen ist und ein handelsübliches Telefon nicht bedient werden, so dass Hilfe nur mit einem Hausnotrufsystem geholt werden kann.
Verhinderungspflege
Wenn eine pflegende Person aufgrund von Urlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen ausfällt, kommt die Pflegeversicherung für max. 6 Wochen im Jahr und mit einem Beitrag bis zu 1.612 Euro (bei Pflegegrad 2 - 5) für die Verhinderungspflege auf. Wurde der zur Verfügung stehende Betrag für eine Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, können diese Gelder auch für die Verhinderungspflege aufgewandt werden.
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Die Pflegekassen gewähren Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Beispiele für solche Verbesserungen sind: Ersetzen der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, Verbreitern der Türen, Anbringen von Rampen oder Liften.
Kurzzeitpflege
Wenn die häusliche Krankenpflege vorübergehend zu Hause nicht erbracht werden kann, besteht die Möglichkeit einer vorübergehenden Versorgung in einer stationären Einrichtung. Die Dauer kann bis zu acht Wochen betragen. Auch hier steht ein Betrag von 1.774 Euro für die in Anspruchnahme zur Verfügung. Wurde der Betrag für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege nicht aufgebraucht, kann dieser auch für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Vollstationäre Pflege
Wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich und eine vollstationäre Aufnahme angebracht ist, zahlt die Pflegeversicherung einen monatlichen Pauschalbetrag für Unterkunft, Versorgung und Pflege. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegeeinrichtung.
Dieter Schwarze
Pflegedienstleitung Ambulante Pflege Nörten-Hardenberg
Tel. : 05503 8000-140
Fax : 05503 8000-27
ASB-RV Leine-Harz-Solling
Industriestr. 11
37176 Nörten-Hardenberg
Jennifer Hentze
Pflegedienstleitung Ambulanter Pflegestützpunkt Northeim
Tel. : 05551 9085805
Fax : 05551 9085566
ASB-RV Leine-Harz-Solling
Ottilienstr. 15
37154 Northeim
ASB-RV Leine-Harz-Solling
Gänsekopf 2
37170 Uslar
ASB-RV Leine-Harz-Solling
Bahnhofstraße 21
37199 Wulften
Jasmin Lechte
Pflegedienstleitung Pflegestützpunkt Markoldendorf
Tel. : 05562 950746
Fax : 05562 950746
ASB-RV Leine-Harz-Solling
Obere Torstraße 13
37586 Markoldendorf/Dassel